Patientenverfügung

In der Regel verfügt ein Patient selbst über den Umfang der medizinischen Behandlung. Ist er dazu nach einem Notfall nicht mehr in der Lage, entscheiden Ärzte und Angehörige über alle Behandlungsschritte und lebensverlängernden Maßnahmen. Diese sind nicht immer im Sinne des Patienten.

Selbstbestimmt vorsorgen im Krankheitsfall

Patientenverfügung verfassen

Mit dem schriftlichen Verfassen einer Patientenverfügung entscheiden Sie selbst, unter welchen Umständen Sie welche Versorgungsmaßnahmen und medizinischen Eingriffe wünschen oder ablehnen. Durch die Patientenverfügung erhalten Ärzte und Angehörige verbindliche Anweisungen in allen medizinischen Belangen und Ihr Recht auf Selbstbestimmung bleibt gewahrt. Darüber hinaus unterstützt eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bei der Durchsetzung und Regelung aller rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten.

Ausführliche Informationen zum Thema Patientenverfügung hält das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dieser Broschüre bereit: www.bmjv.de

Damit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Notfall auch gefunden werden, können Sie beides beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online hinterlegen: www.vorsorgeregister.de